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Wichtig für Geflüchtete aus der Ukraine

Die Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine verlängern sich automatisch bis zum 4. März 2026. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Auch neu ausgestellte Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG sind davon erfasst.

👉 Wichtig:

Alle Nebenbestimmungen bleiben gültig, z. B. Wohnsitzauflagen oder Arbeitserlaubnisse.
Sozialleistungen wie Bürgergeld, Kindergeld oder BaföG bleiben bestehen, sofern die Voraussetzungen unverändert sind.
Reisen ins EU-Ausland: Behörden können die Gültigkeit des Aufenthaltstitels prüfen.
eID-Funktion nicht nutzbar, wenn das ursprüngliche Gültigkeitsdatum abgelaufen ist.
Ausnahme: Drittstaatsangehörige ohne ukrainische Staatsbürgerschaft sind nicht automatisch verlängert, es sei denn, sie hatten vor Kriegsbeginn ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder Schutzstatus in der Ukraine.

Weitere Infos auf dem Hilfsportal der Bundesregierung hier.